Wer hat noch nicht von den sogenannten Sex-Auktionen im Internet gehört. Auf einschlägigen Online-Portalen dieser Art versteigern Hobby-Prostituierte, Studentinnen & Co. ihre Liebesdienste gegen Geld an den Höchstbietenden. Ein solches Sex-Date “ohne Verpflichtungen” könnte nun jedoch für gleich sechs Männern zum teuren Vergnügen werden: Die Herren hatten innerhalb kurzer Zeit mit der gleichen Frau geschlafen – die daraufhin prompt schwanger wurde. Sie kannte von ihren Sexpartnern nur den “Nickname” und wurde vom Online-Anbieter mit dem Verweis auf die AGB abgeschmettert, als sie die richtigen Namen der Männer erfragt hat.
Daraufhin verklagte die Mutter den Internetbetreiber auf Preisgabe der Namen. Normalerweise haben sich solche Sexbörsen freiwillig zu absoluter Diskretion und Anonymität verpflichtet – das Gericht gab der jungen Frau nun jedoch Recht: In diesem Fall stehe das Interesse des Kindes, die Identität seines Erzeugers zu erfahren, über dem Interesse des Mannes, der anonym bleiben will. Nun müssen wohl bald alle sechs Herren zum Vaterschaftstest antreten – wenn sie sich denn freiwillig dazu bereiterklären.
Ihr seht also auch an diesem Beispiel wieder einmal sehr schön, dass die richtige Verhütung beim Sex mit Fremden das A&O ist – denn wer hat schließlich Lust, wegen ein paar Minuten gummifreiem Sex dauerhaft Beziehung und Gesundheit zu riskieren?
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